Kircheneintritt & Umpfarrung

Kircheneintritt

Sie haben den Wunsch, Mitglied in der evangelischen Kirche zu werden? Wir freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Wir kommen gerne mit Ihnen darüber ins Gespräch, welche Möglichkeiten es gibt, als Erwachsener den Weg zur Taufe zu gestalten.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert, zum Beispiel am Sonntagmorgen mit der Gemeinde zusammen, in einem kleineren Gottesdienst mit Familie und Freunden oder in einer noch kleineren Form. Die Taufe berechtigt unter anderem zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes.

Gerne können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihre Fragen und Wünsche beantworten.

Wiedereintritt

Sie möchten wieder in die Kirche eintreten? Das freut uns sehr und das können Sie bei uns ganz einfach tun. Melden Sie sich dazu gerne im Pfarrbüro oder direkt beim Pfarrteam. Ein Pastor oder eine Pastorin führt dann mit Ihnen ein Gespräch.
Alternativ können Sie auch die Wiedereintrittsstelle "Kirche im Blick" direkt neben der Marktkirche in der City von Hannover nutzen.

Werden Sie noch einmal getauft? Nein, die Taufe ist einmalig. Daher werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Auch für Übertritte aus anderen christlichen Gemeinschaften oder ganz andere Fragen rund um Kirche, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Umpfarrung

Sie sind innerhalb unserer Gesamtkirchengemeinde umgezogen oder haben sich für einen Wohnort außerhalb entschieden und fühlen sich weiterhin Ihrer Heimatgemeinde verbunden?

Generell ist zu beachten, dass Sie durch den Umzug automatisch der Kirchengemeinde des neuen Wohnortes zugeordnet werden und auch nur dort in der Datei als Kirchenmitglied weitergeführt werden. Mit einem kurzen formlosen Antrag an die alte Heimatgemeinde sorgen Sie dafür, dass Sie zurückgepfarrt werden.

Wer begleitet die Trauerfeier? Im Kirchenkreis Burgdorf gilt die Regel, dass bei einer kirchlich begleiteten Trauerfeier der Pastor oder die Pastorin des Ortes zuständig ist, in dem der oder die Verstorbene zuletzt gelebt hat. Das gilt auch dann, wenn der oder die Verstorbene an seinem früheren Heimatort bestattet wird und dieser nicht mehr als 30km vom letzten Wohnort entfernt liegt.  Wenn Sie oder Angehörige die letzte Zeit ihres Lebens an einem anderen Ort verbringen, aber am Heimatort vom Heimatpastor oder von der Heimatpastorin beerdigt werden sollen, ist eine vorherige Umpfarrung notwendig.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Pfarrbüros in Sehnde oder Rethmar.